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Heimatrecht ist Menschenrecht
Alfred M. de Zayas:

Heimatrecht ist Menschenrecht

Der mühsame Weg zu Anerkennung und Verwirklichung

Das Recht auf die Heimat gehört zu jenen fundamentalen Menschenrechten wie das Recht auf Leben, welche den Genuß der anderen Rechte erst ermöglichen. Es gehört zum Wesen des Menschen, daß er eine Beziehung zu seiner unmittelbaren Umwelt entwickelt; es gehört zu den wesentlichen Merkmalen der Zivilisation und damit des Rechts, daß diese Beziehung durch fördernde Rechtsnormen sowie auch Verbote geschützt wird.

Das Recht auf die Heimat ist der Ausdruck des menschlichen Bedürfnisses nach Seßhaftigkeit, Behausung, Familiengründung und stellt eine Voraussetzung für die Entwicklung der Identität und Kultur dar. Alle wesentlichen Bestandteile des Rechts auf die Heimat sind bereits in positiven Rechtsnormen enthalten. Darüber hinaus - ähnlich wie das Recht auf Leben, das durch ein positivrechtliches Tötungsverbot bewehrt ist - wird das Recht auf Heimat durch ein positivrechtliches Vertreibungsverbot konkretisiert.

Die Vertreibung von Menschen aus ihrer Heimat ist ein barbarisches Relikt der bösen Urinstinkte des Menschen und verantwortlich für unendliches Leid bis in unsere Tage. Die Tatsache, daß Vertreibungen bzw. ethnische Säuberungen weiterhin vorkommen, bedeutet nicht, daß kein Recht auf die Heimat existiert. Es bedeutet, daß seine Befolgung - wie leider auch die vieler anderer Menschenrechte - nur teilweise gewährleistet ist. Vertreibung ist ein weltweites Problem. Alle Opfer haben ein Recht auf Rückkehr in die Heimat sowie ein Recht auf Entschädigung.

Es ist zu hoffen, daß im 21. Jahrhundert die Bemühungen der Vereinten Nationen und der regionalen Einrichtungen dazu führen, daß eine effektivere Präventivstrategie entwickelt wird und vor allem die bestehenden Mechanismen, um Opfer zu schützen und die Wiederherstellung des Rechts zu gewähren, so gestärkt werden, daß diese menschlichen Tragödien gebannt werden.

(Klappentext.)

(294 S., 14.5 x 22 cm, gebunden mit Schutzumschlag, mit zahlreichen Literaturhinweisen, Anmerkungen, Dokumentenanhängen und Registern)